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Schluss mit dem Generalverdacht im Todesfall: Ich fordere die Abschaffung des Siegelungsprotokolls

  • vor 9 Minuten
  • 3 Min. Lesezeit

Im Kanton Bern wird heute bei jedem Todesfall automatisch ein Siegelungsprotokoll aufgenommen. Ich halte dieses System für nicht mehr zeitgemäss. Deshalb habe ich im Grossen Rat die Motion «Schluss mit dem Generalverdacht im Todesfall – Siegelungsprotokoll abschaffen» eingereicht.



Wer sein Leben lang seine Steuererklärung korrekt eingereicht hat, dessen Vermögensverhältnisse sind dem Staat bekannt. Einkommen, Bankkonten, Wertschriften, Liegenschaften und weitere Vermögenswerte wurden deklariert, von der Steuerverwaltung geprüft und anschliessend veranlagt.

Mit dem Tod scheint dieses Vertrauen jedoch plötzlich nicht mehr zu gelten. Die Vermögensverhältnisse werden nochmals erhoben und teilweise weit zurückliegende Vorgänge hinterfragt. Genau diesen Automatismus möchte ich abschaffen.


Die Steuererklärung soll grundsätzlich genügen

Mit meiner Motion fordere ich drei konkrete Änderungen:

  1. Das obligatorische Siegelungsprotokoll bei jedem Todesfall soll abgeschafft werden.

  2. Die vorhandenen Steuererklärungen und Steuerveranlagungen der verstorbenen Person sollen grundsätzlich als Grundlage für die Erfassung des Nachlasses dienen.

  3. Zusätzliche Abklärungen und Sicherungsmassnahmen sollen nur noch erfolgen, wenn eine erbberechtigte Person dies verlangt oder wenn übergeordnetes Recht dies zwingend vorschreibt.


Für mich ist der Grundsatz klar: Was gegenüber dem Staat zu Lebzeiten ordnungsgemäss deklariert und von diesem geprüft wurde, muss grundsätzlich auch nach dem Tod als korrekt gelten.


Angehörige stehen faktisch unter Rechtfertigungsdruck

Am heutigen System stört mich insbesondere der damit verbundene Generalverdacht.

Nach einem Todesfall müssen Ehepartner, Kinder oder andere Erben teilweise Auskunft über Vorgänge geben, die viele Jahre zurückliegen. Es geht beispielsweise um frühere Schenkungen, Vermögensübertragungen oder andere finanzielle Vorgänge.

Die Angehörigen kennen diese Sachverhalte jedoch möglicherweise gar nicht oder besitzen die entsprechenden Unterlagen nicht mehr. Trotzdem müssen sie gegenüber den Behörden Auskunft geben und die Vermögensverhältnisse der verstorbenen Person nochmals erklären.

Für mich wird damit die Logik umgekehrt: Nicht der Staat muss einen konkreten Grund haben, um an den bereits geprüften Steuerangaben zu zweifeln. Vielmehr müssen die Angehörigen faktisch nochmals aufzeigen, dass alles korrekt war.

Das empfinde ich als unverhältnismässig – insbesondere in einer Situation, in der eine Familie ohnehin mit dem Verlust eines Angehörigen und zahlreichen persönlichen und organisatorischen Aufgaben konfrontiert ist.


Unnötige Bürokratie verursacht zusätzliche Kosten

Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der mich stört: die Kosten.

Je nach Situation müssen externe Fachpersonen, insbesondere Notarinnen und Notare, für Inventaraufnahmen oder weitere Abklärungen beigezogen werden.

Dabei geht es teilweise um relativ einfache Kontrollen: Vermögenswerte werden mit Bankbelegen, Steuerunterlagen und anderen Dokumenten verglichen. Viele dieser Angaben wurden aber bereits zu Lebzeiten gegenüber der Steuerverwaltung deklariert, dokumentiert und kontrolliert.

Damit entsteht eine kostspielige Doppelspurigkeit. Zuerst überprüft der Staat die Vermögensverhältnisse im Rahmen des normalen Steuerverfahrens. Nach dem Tod werden dieselben oder sehr ähnliche Informationen nochmals erhoben und überprüft – und die Kosten dafür tragen die Erben.

Bürokratie darf nicht einfach deshalb weitergeführt werden, weil sie schon immer so organisiert war. Und schon gar nicht sollten Angehörige für staatlich verursachte Doppelspurigkeiten zusätzlich bezahlen müssen.


Andere Kantone zeigen, dass es einfacher geht

Der Kanton Bern muss das Rad dabei nicht neu erfinden. Andere Kantone kennen bereits schlankere Lösungen. Im Kanton Freiburg dient bei bestimmten Erbschaften innerhalb der Familie die letzte Steuerveranlagung der verstorbenen Person als Grundlage für das Steuerinventar.

Auch die Kantone St. Gallen und Aargau kennen gezieltere Sicherungsmassnahmen. Eine eigentliche Siegelung erfolgt dort nicht automatisch bei jedem Todesfall, sondern insbesondere dann, wenn ein konkretes Sicherungsbedürfnis besteht oder eine erbberechtigte Person dies verlangt. Diese Beispiele zeigen für mich, dass der Schutz eines Nachlasses gewährleistet werden kann, ohne bei jedem Todesfall automatisch ein umfassendes staatliches Verfahren auszulösen.


Vom Generalverdacht zum Vertrauen

Ich möchte deshalb einen einfachen Systemwechsel: Die Steuererklärung gilt. Zusätzliche Abklärungen erfolgen dort, wo sie tatsächlich notwendig sind oder von einem Erben verlangt werden.

Selbstverständlich müssen bundesrechtlich vorgeschriebene Sicherungsmassnahmen weiterhin gewährleistet sein. Ebenso soll jede erbberechtigte Person zusätzliche Abklärungen verlangen können.

Was es aus meiner Sicht aber nicht braucht, ist ein staatlicher Automatismus bei jedem einzelnen Todesfall.

Gerade in einer emotional belastenden Situation sollte der Staat Angehörigen nicht mit zusätzlicher Bürokratie, zusätzlichen Kosten und pauschalem Misstrauen begegnen. Der Kanton Bern soll deshalb von einem System des Generalverdachts zu einem System des Vertrauens wechseln.

Eure Nachricht direkt an mich....

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© 2026 Carlos Reinhard

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