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Motion zur unabhängigen Beurteilung von Steuereinsprachen

  • Carlos Reinhard
  • 24. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit

Im März dieses Jahres habe ich im Grossen Rat eine Motion eingereicht, die eine Änderung bei der Behandlung von Steuereinsprachen im Kanton Bern fordert. Heute ist es möglich, dass dieselbe Person, die eine Steuerveranlagung vorgenommen hat, auch über die Einsprache gegen diesen Entscheid urteilt. Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch: Niemand sollte seine eigene Arbeit kontrollieren.


Illustration zur Motion von Carlos Reinhard: Links ein Beamter stempelt Aktenstapel als Symbol für Bürokratie, rechts eine Figur mit Waage und Checkliste als Sinnbild für unabhängige Gerechtigkeit.
Unabhängige Beurteilung von Steuereinsprachen – Bürokratie vs. Gerechtigkeit

Die Gewaltentrennung gehört zu den Grundpfeilern unseres Rechtsstaates. Sie sorgt dafür, dass Entscheide unabhängig überprüft werden können und Bürgerinnen und Bürger auf eine faire Behandlung zählen dürfen. Gerade im Steuerrecht, wo es um erhebliche finanzielle Belastungen für Privatpersonen und Unternehmen geht, braucht es diese Unabhängigkeit zwingend.


Andere Kantone wie Zürich, Luzern oder Aargau haben längst organisatorische Lösungen gefunden, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Der Kanton Bern hinkt hier hinterher. Deshalb fordere ich, dass künftig jede Einsprache automatisch an eine andere Person oder Stelle weitergeleitet wird, die nicht für die ursprüngliche Veranlagung zuständig war.


Die Antwort des Regierungsrates auf meine Motion liegt nun vor: Er lehnt das Anliegen ab und verweist auf bestehende Verfahren. Aus meiner Sicht reicht das nicht. Es braucht eine saubere Trennung, um Vertrauen und Transparenz zu stärken.


Der Grosse Rat wird die Motion Ende November behandeln. Ich bleibe an diesem Thema dran, weil es für mich um mehr geht als um Paragrafen: Es geht um die Glaubwürdigkeit unserer Steuerverwaltung und um das Vertrauen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in einen fairen Rechtsstaat.


Hier die Antwort des Regierungsrates:



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© 2025 Carlos Reinhard

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