top of page

Prüfung einer freiwilligen Kirchensteuer für Unternehmen im Kanton Bern

Der Regierungsrat des Kantons Bern erwägt, meine Motwion "Kirchensteuer für juristische Personen auf freiwilliger Basis" als Prüfauftrag entgegen zu nehmen. Hier eine Kurzzusammenfassung der Antwort des Regierungsrates:


Gemäss meinem Antrag sollten Unternehmensinhaber, die sich nicht mehr mit den Prinzipien und Werten einer Kirche identifizieren, die Möglichkeit haben, ihren Austritt mittels eines einfachen Schreibens zu vollziehen und somit Steuern zu sparen. Diese Option wäre analog zu der für natürliche Personen, die bereits besteht.

Der Vorstoss argumentiert, dass die Kirche die möglichen Mindereinnahmen verkraften könnte. Unterzeichnet wurde er von Mitgliedern verschiedener Parteien, darunter GLP, SVP und Mitte.

Im Jahr 2021 erheben die Kirchgemeinden im Kanton Bern Steuern von juristischen Personen in Höhe von 36,8 Millionen Franken, wie der Regierungsrat mitteilte. Falls die Abgabe freiwillig wird, dürften die Einnahmen erheblich niedriger ausfallen.

Die Kirchen müssten dann ihre Leistungen zugunsten von Kindern, Jugendlichen, Armutsbetroffenen und Betagten möglicherweise einschränken, warnt der Regierungsrat. Dennoch zeigt er sich bereit, das Anliegen zu prüfen, insbesondere vor dem Hintergrund der starken Veränderungen in der religiösen Landschaft des Kantons Bern.

Aktuell fliesst die obligatorische Kirchensteuer von juristischen Personen ausschliesslich an die Kirchgemeinden der öffentlich anerkannten Landeskirchen. Jedoch gehören 38 Prozent der Berner Bevölkerung keiner konfessionellen Gemeinschaft an oder sind Mitglieder einer nicht anerkannten Landeskirche.

Die genauen finanziellen, juristischen und sozialen Auswirkungen des Vorstosses werden von der Regierung vertieft geprüft. Dabei wird betont, dass eine Umsetzung möglicherweise eine Verfassungsänderung erfordern würde, über die die Bevölkerung entscheiden müsste.

In den vergangenen Jahren wurde im bernischen Grossen Rat mehrmals über eine Änderung der Kirchensteuerpflicht für Unternehmen diskutiert, jedoch wurden die verschiedenen Vorstösse entweder abgelehnt oder zurückgezogen.

Schweizweit besteht die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen in 15 Kantonen. Die Kantone Neuenburg und Tessin ermöglichen eine fakultative Abgabe. 6 Kantone (u.a. Aargau, Basel-Stadt, Genf, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden) haben gar keine Kirchensteuer für Unternehmungen.


Antwort Kirchensteuer
.pdf
PDF herunterladen • 180KB

bottom of page