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Mehrfachidentitäten im Ausländer- und Asylbereich: Regierungsrat legt Praxis und Grenzen offen

  • Carlos Reinhard
  • 18. Dez. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 17. Dezember 2025 eine ausführliche Antwort auf meine Interpellation zur Verhinderung von Mehrfachidentitäten im Ausländer- und Asylbereich verabschiedet. Die Antwort zeigt auf, mit welchen Instrumenten Bund und Kanton heute arbeiten – aber auch, wo rechtliche, systemische und praktische Grenzen bestehen.


Klare Verfahren im Asylbereich

Im Asylbereich ist die Identitätsprüfung stark standardisiert. Zentrale Rolle spielen biometrische Daten, insbesondere Fingerabdrücke. Diese werden bei der Einreise erhoben und über internationale Systeme wie EURODAC abgeglichen. Damit wird sichergestellt, dass eine Person – auch wenn sie unterschiedliche Namen oder Nationalitäten angibt – nur einmal erfasst wird.

Abweichende oder unklare Angaben werden als sogenannte Nebenidentitäten im zentralen Ausländerregister ZEMIS geführt, solange keine gültigen Ausweisdokumente vorgelegt werden können. Laut Regierungsrat sind parallele Asyl- oder Aufenthaltsverfahren derselben Person innerhalb des Kantons Bern nicht bekannt.


Aufenthaltsbereich: unterschiedliche Regeln je nach Herkunft

Ausserhalb des Asylverfahrens unterscheidet der Gesetzgeber klar zwischen verschiedenen Personengruppen:

  • Drittstaatsangehörige müssen bei der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung Fingerabdrücke abgeben. Diese werden im ZEMIS gespeichert und ermöglichen einen eindeutigen Abgleich.

  • EU- und EFTA-Angehörige hingegen unterliegen keiner systematischen biometrischen Erfassung. Eine Fingerabdruckprüfung ist rechtlich nur bei einem konkreten Verdacht zulässig und darf ausschliesslich durch die Polizei vorgenommen werden.


Der Regierungsrat hält ausdrücklich fest, dass es keine gesetzliche Grundlage für stichprobenartige oder verdachtsunabhängige biometrische Kontrollen bei EU- und EFTA-Angehörigen gibt.


Datenaustausch und kantonale Kontrollinstrumente

Der Datenaustausch zwischen Bund, Kanton und Gemeinden erfolgt primär über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS). Zugriff haben unter anderem kantonale Migrationsbehörden, Polizeistellen und Arbeitsmarktbehörden – jeweils im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Zusätzlich betreibt der Kanton Bern das System NFAM, das täglich einen automatisierten Abgleich mit ZEMIS durchführt. Änderungen an Personendaten, etwa neu erfasste Nebenidentitäten, werden so erkannt und in den laufenden Verfahren berücksichtigt.


Internationale Systeme und neue Entwicklungen

Im europäischen Kontext spielt neben EURODAC künftig auch das Entry/Exit System (EES) eine Rolle. Dieses Schengen-System erfasst biometrische Daten von Drittstaatsangehörigen an den Aussengrenzen. Die Einführung in der Schweiz erfolgt gestaffelt ab Oktober 2025 bis spätestens Ende März 2026. Kantonale Migrationsbehörden sollen künftig Zugriff auf diese Daten erhalten.


Auswirkungen von Mehrfachidentitäten im privaten Bereich

Mehrfachidentitäten betreffen jedoch nicht nur staatliche Verfahren. Auch im privaten Bereich können sie zu vorteilhaften oder missbräuchlichen Konstellationen führen – insbesondere dort, wo Identitätsprüfungen weniger standardisiert oder nicht biometrisch abgesichert sind.

Typische Beispiele sind:

  • Vertragsabschlüsse bei Mobilfunkanbietern, Online-Plattformen oder Abonnementdiensten, bei denen Identitäten primär über Ausweiskopien oder Selbstauskünfte geprüft werden.

  • Wohnungsmarkt, etwa bei Mehrfachbewerbungen oder der Umgehung von Bonitäts- und Referenzprüfungen.

  • Arbeitsmarkt, insbesondere bei kurzfristigen oder informellen Beschäftigungsverhältnissen, bei denen unterschiedliche Identitäten verwendet werden können.

  • Finanz- und Konsumverträge, etwa Ratenkäufe oder Leasingverhältnisse, sofern keine vertiefte Identitäts- oder Bonitätsprüfung erfolgt.

  • Digitale Dienstleistungen, bei denen Zugänge, Vergünstigungen oder Leistungen mehrfach genutzt werden können.


In solchen Fällen werden Risiken und Kosten häufig auf private Anbieter oder andere Vertragspartner überwälzt. Anders als im staatlichen Bereich existieren hier in der Regel keine zentralen Register, keine biometrischen Abgleiche und kein strukturierter Datenaustausch.


Abgrenzung zur staatlichen Verantwortung

Der Regierungsrat fokussiert in seiner Antwort nachvollziehbar auf den hoheitlichen Bereich – insbesondere auf Asyl, Aufenthalt und Bewilligungsverfahren. Die Folgen von Mehrfachidentitäten im privaten Rechtsverkehr werden hingegen nicht vertieft behandelt, obwohl sie wirtschaftliche Schäden verursachen und das Vertrauen in Märkte und Institutionen beeinträchtigen können.

Damit stellt sich die grundsätzliche Frage, ob und wie staatliche Identitätssysteme, Datenschutz und die berechtigten Interessen privater Akteure künftig besser aufeinander abgestimmt werden können – ohne neue Bürokratie, aber mit klaren, verlässlichen und rechtsstaatlich sauberen Standards.


Offene Punkte und politische Einordnung

Die Antwort des Regierungsrats zeigt deutlich: In zentralen Bereichen wird erst bei einem konkreten Verdacht geprüft. Systematische oder präventive Kontrollen sind rechtlich nicht vorgesehen. Gleichzeitig räumt der Regierungsrat ein, dass der Kanton nicht ausschliessen kann, dass Personen parallel im Ausland staatliche Leistungen beziehen. Für solche Konstellationen sieht er primär den Bund in der Verantwortung.


Fazit

Die Regierungsratsantwort schafft Transparenz darüber, wo der Kanton Bern heute über wirksame Instrumente verfügt – insbesondere im Asylbereich – und wo rechtliche Grenzen bestehen. Sie macht aber auch deutlich, dass Mehrfachidentitäten nicht nur ein verwaltungsinternes Thema sind, sondern konkrete Auswirkungen auf Wirtschaft, Arbeitsmarkt und private Vertragspartner haben können.

Diese Dimension sollte in der weiteren politischen Diskussion stärker berücksichtigt werden. Denn Vertrauen in staatliche Systeme und funktionierende Märkte sind zentrale Voraussetzungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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© 2025 Carlos Reinhard

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