Als Parlamentarier des Kantons Bern habe ich die Regierung zu verschiedenen Aspekten der Gesetzgebung und Berichterstattung befragt. Insbesondere interessieren mich die regelmässigen Berichte, ihre Ursprünge, Kosten und die Möglichkeit, bestimmte Berichte zu reduzieren oder abzuschaffen. Auch die Datenerhebungen der Verwaltung und die Einführung einer "Sunsetklausel" für Gesetze stehen im Fokus meiner Fragen.
Antwort der Regierung des Kantons Bern: Vielfältige Berichte und gesetzliche Verankerung von Datenerhebungen:
Regelmässige Berichte und Statistiken: Die Verwaltung erstellt zahlreiche Berichte für verschiedene Organe, darunter Direktionen, den Regierungsrat und den Grossen Rat. Es gibt keine umfassende Übersicht über sämtliche Berichte, aber wiederkehrende Berichte basieren oft auf gesetzlichen Grundlagen.
Kosten der Berichte: Eine umfassende Übersicht über die Kosten der Berichte existiert nicht. Die Kosten können nicht einfach ermittelt werden, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen und oft gesetzlich vorgeschrieben sind.
Abschaffung von Berichten: Die Entscheidung zur Abschaffung von Berichten hängt von der Diskussionsrelevanz im Parlament ab. Der Regierungsrat überprüft regelmässig, ob die Befassung des Parlaments mit bestimmten Berichten sachgerecht ist.
Vereinfachung von nützlichen Berichten: Hier ist die Regierung auf Hinweise aus dem Parlament angewiesen, um Berichte zu identifizieren, die in der Ausführung vereinfacht oder gekürzt werden können.
Datenerhebungen: Es gibt keine Gesamtübersicht über Datenerhebungen, da diese äusserst vielfältig sind und oft gesetzlich vorgeschrieben werden. Ein Verzicht auf Datenerhebungen ist nicht ohne Weiteres möglich, da sie eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen bilden.
"Sunsetklausel" für Gesetze: Der Regierungsrat prüft im Einzelfall, ob eine zeitliche Befristung sinnvoll ist, betont jedoch, dass eine pauschale Einführung von "Sunsetklauseln" nicht zielführend ist. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung von Gesetzen ist entscheidender.
Mögliche Einführung von "Sunsetklauseln": Der Regierungsrat prüft im Rahmen der Regulierungscheckliste bereits, ob eine Regelung zeitlich befristet werden soll. Die Einführung von "Sunsetklauseln" ist situationsabhängig und er wird weiterhin individuell prüfen, ob eine Befristung inhaltlich vorteilhaft ist.
Die Antworten der Regierung des Kantons Bern geben Einblick in die komplexe Natur der Gesetzgebung, Berichterstattung und Datenerhebung, betonen jedoch die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung im Einzelfall.
Hier die Originalantwort (PDF):