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Kirchensteuer für juristische Personen - Warum der Regierungsratsbericht nicht überzeugt

  • Carlos Reinhard
  • 28. Nov.
  • 2 Min. Lesezeit
Symbolbild Kirchensteuer für Unternehmen im Kanton Bern: Kirche und wirtschaftliche Unterlagen im Fokus der politischen Diskussion.

Der Regierungsrat spricht in seinem Bericht nicht nur von einer «Weiterentwicklung» der Kirchensteuer für Unternehmen – er schlägt sogar Modelle vor, welche die Pflicht faktisch aufrechterhalten. Genau dies widerspricht dem Kernauftrag des Postulats 128-2023, das eine konkrete Analyse der gesetzlichen Grundlagen für ein System freiwilliger Beiträge verlangt hatte.


Freiwilligkeit ist möglich – andere Kantone beweisen es

Mehrere Kantone haben die Frage längst geklärt: Sie erlauben Unternehmen, freiwillig Beiträge an die Kirche oder an anerkannte gemeinnützige Organisationen zu leisten. Das zeigt:


  • Die rechtlichen Grundlagen sind nicht unüberwindbar.

  • Die technische Umsetzung ist machbar.

  • Die Kirchenfinanzierung kann auch mit freiwilligen Modellen stabil und transparent bleiben.


Dass der Regierungsrat des Kantons Bern dennoch von «grossen Umsetzungsproblemen» spricht, überzeugt wenig. Hauptargument ist die angeblich komplizierte Anpassung der Steuersoftware. Das ist ein technisches Detail, aber kein politischer Grund, Reformen zu blockieren. Die Digitalisierung schreitet überall voran – es wäre widersprüchlich, ausgerechnet hier technisches Nicht-Wollen als Grund für einen Reformstopp vorzuschieben.


Die Begründung des Regierungsrats greift zu kurz

Der Regierungsrat argumentiert weiter, die Kirche erbringe wichtige gesellschaftliche Leistungen und deshalb sei eine Pflichtsteuer gerechtfertigt.


Diese Begründung wirft jedoch unmittelbar eine Frage auf: Wenn die Leistungen der Kirche für die Gesellschaft so wichtig und breit anerkannt wären – warum treten dann in der Bevölkerung jährlich tausende Menschen aus der Kirche aus?


Freiwilligkeit ist kein Angriff auf die Kirche, sondern ein Ausdruck von:

  • Eigenverantwortung,

  • individueller Glaubensfreiheit,

  • und moderner Finanzierung, die auf Akzeptanz statt auf Pflicht basiert.


Ein modernes Finanzierungssystem braucht Akzeptanz – nicht Zwang

Die Kirche kann weiterhin wertvolle Aufgaben erfüllen. Aber ein Finanzierungssystem, das auf obligatorischen Firmensteuern basiert und mit technischen Argumenten verteidigt wird, ist nicht mehr zeitgemäss. Für Unternehmen, die in der heutigen wirtschaftlichen Realität um Effizienz, Kostenstrukturen und internationale Wettbewerbsfähigkeit kämpfen, ist Transparenz und Freiwilligkeit bei solchen Abgaben zentral.


Ausblick: Der Grossrat muss nun führen

Der Regierungsrat hat das Postulat inhaltlich verfehlt. Deshalb muss das Parlament jetzt klare Vorgaben machen – mittels Planungserklärungen, die den ursprünglichen Willen des Postulats sichern:

  • konkrete Gesetzesartikel,

  • echte Umsetzungsvarianten,

  • eine seriöse Prüfung der freiwilligen Modelle, wie sie andere Kantone erfolgreich eingeführt haben.


Ich setze mich dafür ein, dass die Freiwilligkeit als moderne, liberale und wirtschaftsfreundliche Lösung ernsthaft geprüft und dem Grossen Rat nochmals sauber vorgelegt wird.


Hier der Bericht des Regierungsrates:



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© 2025 Carlos Reinhard

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