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Ein JA zur Einführung der dringlichen Gesetzgebung im Kanton Bern

Am 3. März 2024 findet im Kanton Bern eine Volksabstimmung statt. Eines der Abstimmungsthemen betrifft die Verfassung des Kantons.

Diese Neuerung betrifft die Einführung der dringlichen Gesetzgebung, ein Instrument, das es ermöglicht, Gesetze ohne Verzögerung in Kraft zu setzen, wenn die Umstände dies erfordern. Im Rahmen dieser Veränderung wird auch eine obligatorische Volksabstimmung eingeführt, um die Legitimation durch die Bevölkerung sicherzustellen.


Hintergrund und Handlungsbedarf

Die Herausforderungen, die die Corona-Pandemie für die Behörden des Kantons Bern mit sich brachte, erforderten schnelle Reaktionen unter hohem Zeitdruck. Bisherige Verfahren waren jedoch nicht immer darauf ausgerichtet. Insbesondere fehlte die Möglichkeit, ein Gesetz unmittelbar nach Verabschiedung durch das Parlament in Kraft zu setzen. Die dringliche Gesetzgebung soll diese Lücke schliessen und es dem Kanton ermöglichen, flexibler auf sich schnell ändernde Situationen zu reagieren.


Grundzüge und Zweck der Neuregelung

Die dringliche Gesetzgebung erlaubt es, ein Gesetz sofort in Kraft treten zu lassen, wenn keine Verzögerung tolerierbar ist. Dieses Instrument verbessert die Handlungsfähigkeit des Kantons und stärkt die Rechtsstaatlichkeit, indem es die rasche Schaffung von Rechtsgrundlagen ermöglicht.


Hohe Zustimmung im Grossen Rat nötig

Die Einführung eines dringlichen Gesetzes erfordert eine hohe Zustimmung im Grossen Rat. Zwei Drittel der Ratsmitglieder, mindestens 107 von 160 Mitgliedern, müssen dem Gesetz zustimmen. Diese hohe Hürde soll sicherstellen, dass das Instrument nur in Ausnahmefällen und nicht missbräuchlich angewendet wird.


Obligatorische Volksabstimmung

Jedes dringliche Gesetz unterliegt einer obligatorischen Volksabstimmung, die spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der Inkraftsetzung stattfindet. Eine Ablehnung in der Volksabstimmung führt dazu, dass das Gesetz unmittelbar ausser Kraft tritt. Variantenvorschläge und Volksvorschläge sind bei dringlichen Gesetzen nicht möglich, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und das Gesetzgebungsverfahren nicht zu verzögern.


Argumente des Grossen Rates für die Annahme der Verfassungsänderung

  • Ein dringliches Gesetz stärkt die Handlungsfähigkeit und Rechtsstaatlichkeit, da es sofort in Kraft gesetzt werden kann und schnell Rechtsgrundlagen schafft.

  • Die hohe Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder im Grossen Rat gewährleistet, dass ein dringliches Gesetz nur erlassen wird, wenn es wirklich nötig ist.

  • Die obligatorische Volksabstimmung innerhalb von sechs Monaten garantiert die Legitimation durch das Volk.

  • Die hohe Hürde im Grossen Rat und die Volksabstimmung sind ein wirksames Bollwerk zum Schutz der Volksrechte.

  • Mit der dringlichen Gesetzgebung werden Lücken im Instrumentarium geschlossen und institutionelle Lehren aus der Corona-Pandemie gezogen.

Abschliessend sei erwähnt, dass der Grosse Rat diese Vorlage einstimmig angenommen hat, um den Weg für eine effektivere und flexiblere Gesetzgebung im Kanton Bern zu ebnen.



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